Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit
Berlin: (hib/COL) Die so genannten "Ein-Euro-Jobs" unterliegen der Prüfung der Innenrevision der Bundesagentur für Arbeit im Rechtskreis des Zweiten Sozialgesetzbuches. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8302) auf eine Kleine Anfrage ( 16/8055) der Fraktion Die Linke. Darin heißt es, dass die interne Revision der Bundesagentur für Arbeit jährlich horizontale und vertikale Prüfungen durchführe. Daraus erarbeitete Empfehlungen und Maßnahmen seien in einem Katalog zusammengefasst oder direkt an die betroffenen Stellen weitergeleitet worden. Im Rahmen der Prüfungen würden die "Ein-Euro Jobs" seit dem Jahr 2005 auf deren Ordnungsmäßigkeit und Durchführung sowie auf deren Anwendbarkeit für Jugendliche überprüft. Dabei, so die Bundesregierung, wurden Mängel wie nicht bedarfsgerechte Planungen, fehlende Eingliederungsvereinbarungen und Wettbewerbsneutralität festgestellt. Seit 2006 sei die vertikale Prüfung von "Ein- Euro- Jobs" besonderer Schwerpunkt der Innenrevision.
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