Im Bundestag notiert: Verordnung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Berlin: (hib/MPI) Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss aus Kostenträgern und Leistungserbringern im Gesundheitswesen vorgelegte Verordnung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist nach einer ersten Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums sachgerecht. Die Richtlinie sei flexibel und ermögliche eine Verbesserung der Versorgung, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8042) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7936). Die mit der Gesundheitsreform 2007 eingeführte spezialisierte ambulante Palliativversorgung ziele darauf ab, dem Wunsch schwerstkranker Menschen zu entsprechen, in Würde und möglichst in der eigenen häuslichen Umgebung zu sterben, heißt es.
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