hib-Meldung
074/2008
Datum: 11.03.2008
heute im Bundestag - 11.03.2008
Im Bundestag notiert: Videoüberwachung in Geschäftsräumen
16/8229) wissen. Bezug nehmend auf
Medienberichte, wonach die Kundin einer Bank in Stuttgart eine
Rechnung für Reinigungskosten zugeschickt bekam, da auf Grund
der Videoüberwachung festgestellt worden sei, dass es bei
ihrem Bankbesuch zur Verunreinigung durch Hereintragen von
Hundekotspuren gekommen sei, fragen die Abgeordneten, welche
Fälle von Zweckentfremdung der Videoüberwachung der
Bundesregierung in der Vergangenheit bekannt geworden sind.
Berlin: (hib/HAU) Zu welchem Zweck die Videoüberwachung in
Geschäftsräumen von Kreditinstituten im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, möchte die
FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_074/10