hib-Meldung
086/2008
Datum: 20.03.2008
heute im Bundestag - 20.03.2008
Im Bundestag notiert: Grundlagen für die Verwertung von Altöl
16/8330) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/8132) über die Entwicklung der
rechtlichen Grundlagen für die Verwertung von Altöl
begründet dies die Bundesregierung damit, dass sich die
Förderrichtlinie zusammen mit der Novelle der
Altölverordnung als "geeignetes Instrument" erwiesen habe, um
die Aufbereitung von Altöl zu fördern. Verfahren von
Altöl zu Basisöl seinen durch wirtschaftliche Anreize
verstärkt worden. Da sich der Wettbewerb für
Altölaufbereiter verbessert habe, werde eine weitere
Förderung nicht länger als notwendig angesehen.
Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will in Zukunft die stoffliche
Verwertung von Altöl nicht weiter fördern. In ihrer
Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_086/24