Regierung: Fälle von Auslandsbestechung werden verfolgt
Berlin: (hib/COL) Die Bundesregierung weist Vorwürfe zurück, in Deutschland würden Auslandsbestechungen nicht genügend verfolgt und Informationen über Verfahren nicht systematisch gesammelt. Das wird in ihrer Antwort ( 16/8463) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8248) deutlich. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass die Korruptionsbekämpfung den Ländern obliege und diese jährliche Berichte verfassen, die sie der Bundesregierung zukommen lassen. Daraus sei zu entnehmen, dass Bayern im Jahre 2006 mit 18 Ermittlungsverfahren die meisten Fälle vorzuweisen hatte, gefolgt von Hessen und Nordrhein- Westfalen mit 15 Verfahren. Schlusslicht bilde das Saarland mit einem Fall. Insgesamt handele es sich aber nur um wenige Verfahren wegen des Vorwurfs der internationalen Bestechung.
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(ab 01.04.2008 )
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