hib-Meldung
092/2008
Datum: 03.04.2008
heute im Bundestag - 03.04.2008
Bundesregierung will gegen gewaltverherrlichende Computerspiele vorgehen
16/8546) sieht unter anderem vor, den Katalog
der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die schon
gesetzlich indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen zu
erweitern. Filme und Computerspiele mit besonders realistischen,
grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und
Tötungshandlungen sollen danach mit weit reichenden Abgabe-,
Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. Außerdem sollen
die im Jugendschutzgesetz vorhandenen Indizierungskriterien in
Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert
werden. So ist eine Indizierung von Medien vorgesehen, in denen
entweder Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen detailliert
dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes
Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt
wird. Weiter sollen die Mindestgröße und Sichtbarkeit
der Alterskennzeichnung gesetzlich festgeschrieben werden. In der
Begründung verweist die Bundesregierung auf die tragischen
Ereignisse in Emsdetten im November 2006. Damals hatte ein
18-jähriger Schüler bei seinem Amoklauf fünf
Menschen mit Schusswaffen schwer verletzt. Der Täter galt als
Anhänger gewaltverherrlichender Computerspiele. Deshalb habe
die Bundesregierung beschlossen, die Evaluierung des Bereiches der
Video- und Computerspiel im Jugendschutzgesetz vorzuziehen. Das
damit beauftragte Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an
der Universität Hamburg habe schließlich auch in seinem
Anfang Juni 2007 vorgelegten Bericht die Notwendigkeit
gesetzgeberischer Maßnahmen bestätigt. Der Bundesrat
teilt in seiner Stellungnahme die Auffassung der Bundesregierung,
dass Maßnahmen zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes zu
ergreifen seien. Nach Ansicht der Länderkammer müsse
jedoch nach einer abschließenden politischen Bewertung der
Ergebnisse der Gesamtevaluation des Jugendschutzes eine Novelle des
Jugendschutzes geprüft werden. Dieser Einschätzung stimmt
die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung in vollem
Umfang zu.
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche
besser vor medialer Gewaltdarstellung und gewaltbeherrschten
Computerspielen schützen. Der dazu vorgelegte Entwurf zur
Änderung des Jugendschutzgesetzes (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_092/02