Im Bundestag notiert: Sperrungsverfügungen im Internet
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung geht davon aus, dass behördliche Sperrungsverfügungen im Internet darauf abzielen, Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. Laut ihrer Antwort ( 16/8518) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8287) erfolge die erforderliche Abwägung des öffentlich-rechtlichen Interesses an der Sperrung unzulässiger Inhalte einerseits und der Meinungsfreiheit sowie anderer betroffener Grundrechte andererseits im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung und unterliege der Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte.
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(ab 01.04.2008 )
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