hib-Meldung
097/2008
Datum: 08.04.2008
heute im Bundestag - 08.04.2008
Erste Lesung zum geplanten Ausbildungsbonus
16/8718) will die Regierung Unternehmen dazu
bewegen, zusätzliche Ausbildungsplätze für
benachteiligte Jugendliche zu schaffen. Der Ausbildungsbonus in
Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro für jede zusätzliche
Lehrstelle soll dann gewährt werden, wenn die eingestellten
Jugendlichen die Schule mindestens bereits im Vorjahr verlassen
haben, sich schon früher um einen Ausbildungsplatz bemüht
haben und keinen, einen niedrigen oder einen schlechten mittleren
Schulabschluss besitzen oder lernbehindert sind. Bei behinderten
Jugendlichen erhöht sich die Förderung um 30 Prozent. Die
Arbeitgeber sollen dem Entwurf entsprechend verpflichtet werden,
die Zusätzlichkeit des Ausbildungsverhältnisses zu
beweisen. Die finanzielle Unterstützung ist bis Ende 2010
befristet. Es sei mit Mehrausgaben in Höhe von 450 Millionen
Euro im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu rechnen,
heißt es in dem Entwurf. In diesem ist ferner eine so
genannte Berufseinstiegsbegleitung vorgesehen, die im BA-Etat bis
zum Jahr 2014 mit rund 240 Millionen Euro zu Buche schlagen soll.
In einem Modellprojekt sollen bei einem Träger fest
beschäftige Berufseinstiegsbegleiter Schüler an 1.000
Schulen im ganzen Bundesgebiet beim Übergang von der allgemein
bildenden Schule in die Ausbildung über längere Zeit
"individuell unterstützen und dadurch die berufliche
Eingliederung der Schüler erleichtern". Außerdem ist
geplant, dass in Ausnahmefällen eine zweite Berufsausbildung
mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann. Der
Gesetzentwurf ist laut Regierung wesentlicher Teil der von der
Bundesregierung im Januar beschlossenen Qualifizierungsinitiative.
Ziel dieses Konzeptes ist die Schaffung von 100.000
zusätzlichen Ausbildungsplätzen bis zum Jahr 2010. Der
Normenkontrollrat moniert in seiner Stellungnahme zu dem
Gesetzentwurf, dass bislang "die Notwendigkeit der
flächendeckenden Pflicht zum Nachweis über die
Zusätzlichkeit eines Ausbildungsverhältnisses nicht
hinreichend dargelegt ist". Zwar sei nachvollziehbar, dass
Mitnahmeeffekte und Leistungsmissbrauch verhindert werden sollen.
Allerdings unterliege der Antragsteller ohnehin der
Wahrheitspflicht. Ferner seien die Kammern dafür
zuständig, dass Ausbildungen "sach- und
ordnungsgemäß durchgeführt" werden. Sie können
deshalb die Informationen für geförderte
Ausbildungsverhältnisse - wie Eintragung, vorzeitige
Beendigung, Abschluss der Arbeitsverwaltung - liefern. Der
Normenkontrollrat regt daher an zu prüfen, ob die
flächendeckende Nachweispflicht für Arbeitgeber entfallen
kann, um den Unternehmen zusätzliche Bürokratiekosten in
Höhe von 241.000 Euro zu ersparen. Die Regierung erwidert,
dass Prüfalternativen mit gleicher Wirksamkeit und weniger
bürokratischem Aufwand nicht ersichtlich seien. Es solle aber
darauf hingewirkt werden, dass die BA für die Bescheinigung
einen einfach zu handhabenden Vordruck zur Verfügung stellt.
Berlin: (hib/MPI) Der Bundestag beschäftigt sich am Donnerstag
erstmals mit dem von der Bundesregierung geplanten
Ausbildungsbonus. Mit ihrem Gesetzentwurf (
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(ab 01.04.2008 )
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_097/01