hib-Meldung
098/2008
Datum: 09.04.2008
heute im Bundestag - 09.04.2008
Keine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern geplant
16/8651) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8435) hervor. Die Bundesregierung messe der
Arbeit von Frauenhäusern und sonstigen
Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und
deren Kindern sehr große Bedeutung zu, heißt es. Eine
verlässliche Finanzierung von Zufluchtsorten sei auch im
Interesse des Kinderschutzes dringend geboten. Diese Finanzierung
sei grundsätzlich Sache der Länder und Kommunen, die
dabei unterschiedliche Wege verfolgten. Seit dem Jahr 2000
würden Fragen der finanziellen Absicherung der Arbeit von
Frauenhäusern und Frauennotrufen kontinuierlich in der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" unter
Federführung des Bundesfamilienministeriums thematisiert,
schreibt die Regierung. Es existiere derzeit aber keine Empfehlung
oder abgestimmte Haltung dieser Arbeitsgruppe zur Frage der
bundeseinheitlichen gesetzlichen Grundlage für die
Frauenhausfinanzierung.
Berlin: (hib/HAU) Gegenwärtig gibt es in der Bundesregierung
keine Überlegungen hinsichtlich der Schaffung einer
bundeseinheitlichen Grundlage zur Finanzierung von
Frauenhäusern. Das geht aus der Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_098/09