Im Bundestag notiert: Überstellungen von Asylsuchenden entsprechend der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung wird weiterhin Überstellungen von Asylsuchenden entsprechend der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland vornehmen. Das geht aus der Antwort ( 16/8861) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/8722) hervor. Ungeachtet von Schwierigkeiten, die in einzelnen Asylverfahren nicht ausgeschlossen werden könnten, bestehe für nach Griechenland überstellte Asylbewerber grundsätzlich der Zugang zu Asylverfahren, heißt es weiter. Es seien mit Ausnahme von Norwegen keine Mitgliedstaaten bekannt, die planten, Dublin-Überstellungen nach Griechenland auszusetzen
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(ab 01.04.2008 )
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