Bundesrat: Notare können Aufgaben im Nachlassrecht übernehmen
Berlin: (hib/BOB) Notare können nach Überzeugung des Bundesrates Aufgaben im gesamten Nachlasswesen als Teil der so genannten freiwilligen Gerichtsbarkeit wahrnehmen. So könnten die Gerichte entlastet werden, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf ( 16/9023). Mit den Notaren stünden "äußerst qualifizierte Personen" zur Verfügung, die häufig und professionell mit Nachlasssachen befasst sind. Auch für den Bürger sei der Notar Ansprechpartner in Erbschaftsangelegenheiten, etwa bei der Beurkundung eines notariellen Testaments. Damit ließen sich die Aufgaben, die bislang die Nachlassgerichte wahrgenommen hätten - wie etwa die Verwahrung des Testaments, die Eröffnung des "letzten Willens" oder die Erteilung des Erbscheins - verbinden. Für die Bürgerinnen und Bürger werde der Notar zur zentralen Stelle für alle Fragen und Probleme, die sich mit rechtlichen Fragen zu Testament, Nachlass und Erbe ergeben könnten. Die Länderkammer macht allerdings deutlich, dass eine Übertragung derartiger Aufgaben an die Grenzen des geltenden Verfassungsrechts stoße. Deshalb bedürfe es einer Änderung des Grundgesetzes, die klarstelle, dass Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare übertragen werden können ( 16/9022).
Die Bundesregierung lehnt die Vorschläge der Länderkammer ab. Es bestehe keine Notwendigkeit, ein gut funktionierendes System auf Notare zu übertragen, die ein neues System mit derselben Effizienz erst aufbauen müssten. Zudem wäre ein notarielleres Verfahren bürgerunfreundlicher, weil es sich - insgesamt betrachtet - teurer und wegen der Zuständigkeiten unübersichtlicher gestalten würde. Darüber hinaus würde eine solche Übertragung von Aufgaben bei den Ländern Einnahmeverluste hervorrufen.
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