Regierung hält Arbeitnehmerdatenschutz für ausreichend geregelt
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht mit Blick auf die jüngsten Fälle von Mitarbeiterbespitzelung im Einzelhandel keinen konkreten Handlungsbedarf beim Arbeitnehmerdatenschutz. Wichtige Teilaspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes seien bereits geregelt, hebt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/9178) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8939) hervor. Zudem sei das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei der Zulässigkeit der Erhebung und Verwendung von Arbeitnehmerdaten zu berücksichtigen. Gleichwohl werde sie "auch künftig die arbeitsrechtliche Flankierung der weiteren technischen Veränderungen in der Arbeitswelt unterstützen", schreibt die Regierung. Eine Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz hält sie nicht für erforderlich. Über die Höhe der zu verhängenden Bußgelder entscheide die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes. Der Bundesregierung sei bislang kein Fall bekannt, in dem der bestehende Bußgeldrahmen nicht ausgereicht habe, Verstöße angemessen zu ahnden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.