Gesetze über Güterverkehr werden novelliert - Neue Kompetenz für Bundesamt
Berlin: (hib/HIL) Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bekommt neue Kompetenzen. Briefkastenfirmen in der Güterverkehrsbranche wird künftig die Niederlassung in Deutschland erschwert. Das sieht unter anderem die Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes ( 16/9236) vor, die der Verkehrsausschuss am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung von Grünen und Linken in leicht geänderter Fassung beschlossen hat. Einen Änderungsantrag der Liberalen lehnte der Ausschuss gegen die Stimmen der Antragsteller ab. Die Freidemokraten kritisieren, dass durch die Ausweitung der Kontrollkompetenzen des BAG Doppelstrukturen und Reibungsverluste mit den Polizeien der Länder entstehen würden. Die Aufgabenübertragung auf das BAG ist aus Sicht der FDP deshalb "auch aus praktischen Grünen nicht sinnvoll". Die Koalitionsfraktionen sprachen dagegen von einer "sinnvollen Regelung" durch die Briefkastenfirmen unmöglich gemacht würden und die Kontrolldichte des Güterverkehrs deutlich erhöht würde. Grüne und Linke begründeten ihre Enthaltung damit, dass das Gesetz zwar "vieles enthält, was zu begrüßen ist" dabei aber doch einige Probleme beispielsweise beim Datenschutz mit sich bringe.
Mit der Neufassung des Gesetzes soll es für Unternehmen, die nur zum Schein eine Niederlassung in Deutschland gründen, schwieriger werden, eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr zu erhalten. Außerdem soll die Effizienz der Kontrollen verbessert werden. So soll gesetzlich sichergestellt werden, "dass im Zuge der zunehmenden Digitalisierung von Dokumenten die Kontrollbehörden auch Zugang zu den erforderlichen Unterlagen erhalten, auch wenn diese nur in elektronischer Form vorliegen". Des Weiteren soll das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Befugnis erhalten, auch die Fahrerlaubnis überprüfen zu können. Bisher mussten immer die Länderpolizeien hinzugerufen werden, was aus Sicht der Bundesregierung mit erheblichem Zeitaufwand verbunden war.
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