hib-Meldung
182/2008
Datum: 19.06.2008
heute im Bundestag - 19.06.2008
Experten: Alle Kinofilme für die Nachwelt erhalten
16/8504), in dem ein besserer Schutz des
filmischen Erbes und eine nationale Filmografie gefordert werden
Berlin: (hib/SKE) Um Filme als kulturelles Erbe zu erhalten, sind
ein zentrales Archiv und eine zentrale Datenbank nötig. Darin
waren sich die Experten am Mittwochnachmittag bei einer
Anhörung zum Thema Filmerbe im Kulturausschuss einig. "Das
Bundesarchiv ist die einzige Einrichtung, die sich aktiv um die
Rettung dieses Erbes kümmert und die die besten
Möglichkeiten zur Langzeitarchivierung hat", warb Karl Griep,
Leiter der Abteilung Film des Bundesarchivs, für seine
Einrichtung. Unterstützung bekam er von seinen Kollegen "Unser
Ziel ist die vollständige Erfassung des Bestandes, deswegen
sollte das Archiv mit den besten Voraussetzungen dafür
zuständig sein. Das ist das Bundesarchiv", betonte Rainer
Rother, künstlerischer Direktor der Stiftung Deutsche
Kinemathek. Die Sachverständigen sprachen sich
grundsätzlich für eine möglichst umfangreiche
Archivierung von Filmen aus, die in deutschen Kinos gezeigt wurden.
Das beträfe Spielfilme für Erwachsene und Kinder,
Trickfilme und - je nach Definition - auch Dokumentationen. Claudia
Dillmann, Direktorin des Deutschen Filminstituts in Frankfurt,
betonte: "Wenn man Kinofilme als Grundlage nimmt, muss man auch
alle Werbefilme akzeptieren." Andere Experten sprachen sich
dafür aus, lediglich 20 Prozent der Werbefilme aufzuheben.
Hintergrund der Anhörung war ein gemeinsamer Antrag der
Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die
Grünen (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_182/03