Grüne wollen Datenschutz ins Grundgesetz aufnehmen
Berlin: (hib/HAU) Um einen besseren Schutz der Grundrechte der Bürger angesichts des rasanten technischen Fortschritts bei den Informations- und Kommunikationstechnologien zu erreichen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf ( 16/9607) Änderungen im Grundgesetz. So soll die bisher nur einfachgesetzlich verbürgte Informationsfreiheit grundrechtlich abgesichert werden. Dadurch sei zu erwarten, dass etwa bei der Abgrenzung zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter die verpflichteten öffentlichen Stellen dem Recht auf Informationsfreiheit eine höhere Bedeutung zukommen lassen, als dies gegenwärtig der Fall sei, schreiben die Grünen.
Außerdem soll im Grundgesetz das "Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" jedes Einzelnen festgeschrieben werden. Im Zeitalter des Personalcomputers und des Blackberrys müssten diese Systeme unter den Schutz eines besonderen Grundrechtes gestellt werden, da sie einen umfassenden Einblick in die Persönlichkeit desjenigen geben, der sie nutzt. Um diese besondere Schutzbedürftigkeit auch materiell zum Ausdruck zu bringen, solle im Gesetzestext auf einen "ausdrücklichen Schrankenvorbehalt" verzichtet werden. Der Schutz des neuen Grundrechtes könne keinesfalls hinter der in Artikel 13 des Grundgesetzes geregelten Unverletzlichkeit der Wohnung zurückbleiben. Auch der absolute Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung muss aus Sicht der Grünen in den Wortlaut des Grundgesetzes aufgenommen werden. Um "Missverständnissen vorzubeugen" wird in der Gesetzesbegründung angemerkt, "dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung keineswegs das Begehen von Straftaten abdeckt".
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