Höhere Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer
Berlin: (hib/VOM) Die Einnahmen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer haben sich von Januar bis Mai dieses Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 683,81 Millionen Euro auf 695,3 Millionen Euro erhöht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9924) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9672) mit. Die Länder förderten aus den Erträgen der von ihnen geregelten Glücksspiele unter anderem den Sport, heißt es in der Antwort. Über die Entwicklung der Zahl der Beschäftigten in der Glückspielsbranche liegen der Regierung nach eigener Darstellung keine Angaben vor.
Den Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Ländern sieht die Bundesregierung als verfassungs- und europarechtskonform an. Sie unterstütze die Länder in ihrer Entscheidung, das staatliche Wettmonopol aufrechtzuerhalten, heißt es in der Antwort. Zum Glücksspielstaatsvertrag hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. In ihrer Stellungnahme vom Februar dieses Jahres habe die Bundesregierung dargelegt, aus welchen Gründen die zwischen Bund und Ländern unterschiedlichen, "in der Natur der jeweils angebotenen Glücksspiele" liegenden Ausgestaltungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auch unter EU-rechtlichen Maßgaben aufrechterhalten werden können. Die EU-Kommission habe auf die deutsche Stellungnahme noch nicht reagiert, heißt es in der Antwort.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.