hib-Meldung
215/2008
Datum: 23.07.2008
heute im Bundestag - 23.07.2008
Vorschriften des internationalen Privatrechts werden angepasst
16/9995) vorgelegt. Aufgrund der sich
abzeichnenden Vergemeinschaftung des internationalen Privatrechts
werde der Rechtsanwender in zunehmendem Maße vorrangig
gemeinschaftlichrechtliche Regelungen anzuwenden haben,
erläutert die Regierung. Um diesen Paradigmenwechsel für
jedermann deutlich sichtbar zu machen, solle an die Spitze der
Vorschriften für diesen Bereich im Einführungsgesetz zum
Bürgerlichen Gesetzbuch ein neu gefasster Artikel
eingefügt werden, um die Existenz und den Vorrang der
gemeinschaftlichen Rechtsakte noch klarer herauszustellen, als dies
im geltenden Recht der Fall ist.
Berlin: (hib/BOB) Die deutschen Vorschriften des internationalen
Privatrechts müssen an eine EU-Verordnung angepasst werden,
die Mitte Januar kommenden Jahres in Kraft tritt. Um das
Zusammenwirken von gemeinschaftsrechtlichen und nationalen
Regelungen klar herauszustellen, hat die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_215/01