Im Bundestag notiert: Flugdienst
Berlin: (hib/AW) Luftfahrzeugbesatzungen der Bundeswehr können vom Flugdienst ausgeschlossen werden, wenn "schwere schuldhafte Verstöße gegen die Bestimmungen für Sicherheit und Ordnung in der Luftfahrt" vorliegen. Dies gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9294) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/9126) bekannt. Ob und wie lange die Besatzung vom Flugdienst ausgeschlossen bleibt, hänge allerdings von den Umständen des Einzelfalles ab.
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(ab 01.04.2008 )
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