"Aussagegenehmigung im Einklang mit der Rechtsprechung verweigert"
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat dem Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, die Aussagegenehmigung vor dem 1. Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages zur Aufklärung der SachsenLB-Affäre im Einklang der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verweigert. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/10030) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9942) mit. Auf die Frage der Abgeordneten, ob Mitglieder oder Vertreter der sächsischen Landesregierung versucht hätten, Einfluss auf diese Entscheidung zu nehmen, erklärt die Regierung, vom "Versuch einer Einflussnahme" sei nichts bekannt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind nach Darstellung der Regierung Fragen eines Untersuchungsausschusses des Landes an einen Bundesbeamten dann nicht zulässig, wenn sie dazu führen, dass die Arbeitsweise und die Vorgänge der Bundesbehörde aufgedeckt und bewertet werden. Die vom Untersuchungsausschuss gestellten Beweisanträge zielten darauf ab zu erfahren, inwieweit die BaFin als Aufsichtsbehörde über Vorgänge innerhalb der SachsenLB informiert war ob die SachsenLB etwaige Hinweise der BaFin korrekt umgesetzt hat. Gerade diese Zielrichtung lässt aus Sicht der Bundesregierung erkennen, dass Aussagen zu den Beweisanträgen ermöglichen würden, die Arbeitsweise und Vorgänge der BaFin aufzudecken und zu bewerten oder Rückschlüsse darauf zu ziehen. Die Frage, ob und wie weit die BaFin informiert war, berühre die Funktions- und Arbeitsweise der Behörde sowie deren interne Abläufe. Darüber hinaus setze die Beurteilung, ob Empfehlungen der BaFin ordnungsgemäß umgesetzt wurden, voraus, dass Aufsichtsmaßnahmen dargestellt werden. In den Beweisanträgen gebe es keine Fragen, die nicht von dem dargestellten Grund für die Verweigerung der Aussagegenehmigung betroffen seien. Soweit es um grundsätzliche Lehren aus der Finanzmarktkrise gehe, habe das Bundesfinanzministerium bereits angekündigt, die Strukturen der Bankenaufsicht begutachten zu lassen, heißt es weiter.
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(ab 01.04.2008 )
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