Geburtsstaat gehört zu den Meldedaten
Berlin: (hib/HLE) Daten von Meldeämtern sollen bei im Ausland geborenen Personen auch den Geburtsstaat und dessen Name und Gebietstand zum Zeitpunkt der Geburt enthalten. Damit stimmt die Bundesregierung in einer Gegenäußerung ( 16/9079) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes ( 16/9040) einer Forderung der Länderkammer zu. Den Geburtsstaat nach heutigem Namen und Gebietsstaat zu erheben, wäre mit einem immensen Arbeitsaufwand verbunden, teilt die Regierung weiter mit. Das Bevölkerungsstatistikgesetz muss geändert werden, um eine Datenübermittlung an die EU zu ermöglichen.
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(ab 01.04.2008 )
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