Hartz-IV-Empfänger machen kaum Gebrauch von Informationsfreiheitsgesetz
Berlin: (hib/CHE) Das Interesse von Hartz-IV-Empfängern an den über sie gespeicherten Daten ist offenbar gering. So sind im Jahr 2007 bei der Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Grundsicherung für Arbeitssuchende nur 44 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingegangen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/10147) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10013) hervor, in der sich die Fraktion über die Sicherung des Datenschutzes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erkundigt hat. In 32 Fällen sei diesen
Anträgen voll, in zwei Fällen teilweise stattgegeben worden, in den restlichen zehn Fällen konnte keine Auskunft erfolgen, wobei die Ablehnungsgründe nicht evaluiert worden seien, schreibt die Regierung.
Die Linke hatte sich auch dafür interessiert, wie viele Hausbesuche durch die Träger der Grundsicherung im Jahr 2007 durchgeführt worden sind, und in wie vielen Fällen eine Datenabspeicherung nach dem Ende der Hausbesuche stattfand. Beides kann die Bundesregierung nicht beantworten, mit dem Hinweis, dass Zahl und Anlass für Hausbesuche nicht zentral erfasst würden. Aus demselben Grund seien auch keine Angaben darüber möglich, in welchem Umfang Leistungsbeziehende Kontoauszüge vorlegen mussten oder ein Kontenabgleich durchgeführt wurde.
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