Kein Zusammenhang zwischen Wehrdienst und Kriminalität
Berlin: (hib/FAL) Die Bundesregierung sieht keinen wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen dem Ableisten von Wehrdienst und dem Kriminalverhalten. Dies ist der Antwort ( 16/10164) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thema "Gewalttaten von Soldaten im Vergleich zu Zivilisten und Bemühungen zur Erforschung des Zusammenhangs von militärischer Sozialisation und Kriminalverhalten" ( 16/10053) der Bundestagsfraktion Die Linke zu entnehmen. Die Schlussfolgerung der Fraktion Die Linke, dass Soldaten im Vergleich zur zivilen männlichen Bevölkerung überdurchschnittlich viele Gewalttaten verübten, sei unseriös. Die Regierung begründet ihre Auffassung damit, dass die von der Fraktion vorgenommene Gegenüberstellung der absoluten Verteilungszahlen von Grundwehr- und Zivildienst wegen ausgewählter Straftaten ohne Bezugswerte zur Gesamtzahl der Wehr- und Zivildienstleistenden bzw. zur Zahl der gesamten männlichen Bevölkerung stehe. Weiter heißt es, dass es zudem keine Vergleichbarkeit der Zahlen aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsart gäbe. Eine Gewalttat eines Bundeswehrsoldaten werde statistisch erfasst, während das Bundesamt für Zivildienst nur solche Fälle statistisch erfasst, die zur Prüfung eines Widerrufs der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer geführt hat. Diese Statistik, so die Regierung, gäbe daher nicht die Zahl aller von Zivildienstleistenden begangenen Straftaten wieder.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.