Keine kurzfristigen Änderungen am Einbürgerungsfragebogen
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, kurzfristig Änderungen am Fragebogen zum Einbürgerungstest vorzunehmen. Wie es in der Antwort ( 16/10266) auf die Kleine Anfrage ( 16/10183) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen heißt, ist eine wissenschaftliche Überprüfung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests nach ein bis zwei Jahren vorgesehen, wenn bis dahin belastbare Erkenntnisse "auch hinsichtlich seiner integrationspolitischen Wirkungen vorliegen". Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Kleinen Anfrage Auskunft zum Einbürgerungstest verlangt, zum Beispiel nach der Testfrage 5, in der danach gefragt wird, wen man in Deutschland auf Verlangen in seine Wohnung lassen müsse. Sämtliche Antwortalternativen seien falsch, so die Fraktion.
Die Bundesregierung erklärt dazu, es sei in der Kürze des für die Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht möglich, die von der Fraktion gestellten 35 Fragen mit zum Teil bis zu 13 Unterfragen zu beantworten. Das mit der Testentwicklung beauftragte Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen habe den Fragenkatalog mit Hilfe von Expertenteams aus geschulten Lehrkräften, eigenen Wissenschaftlern und externen Experten entwickelt und in Pilotstudien getestet. Im Pilotverfahren hätten 68 Prozent der getesteten Teilnehmer die Frage nach dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung richtig beantwortet. "Allen Einbürgerungsbewerbern ist zudem bewusst, dass sie für eine erfolgreiche Teststeilnahme keineswegs alle Fragen des Gesamtkatalogs sicher beherrschen müssen, sondern auf ihrem Prüfungsfragebogen von 33 Fragen (zu je einem Drittel leichter, mittelschwerer und anspruchsvoller Art) lediglich 17 Fragen richtig ankreuzen müssen", schreibt die Regierung. Die Einbürgerung hänge nicht davon ab, ob die eine oder andere anspruchsvolle Frage falsch beantwortet worden sei. Einbürgerungsbewerber, die als Zuwanderer zunächst einen Integrationskurs besucht hätten und dann meist noch weitere sechs Jahre in Deutschland leben und sich mit den hiesigen Verhältnissen vertraut machen würden, bevor sie ihre Einbürgerung beantragen, "werden in der Regel keine Schwierigkeiten mit dem Einbürgerungstest haben", so die Regierung.
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(ab 01.04.2008 )
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