Experten: System von Pflicht- und freiwilliger Abgabe ist sinnvoll
Berlin: (hib/SKE) Gerechtigkeit ist in der Filmwirtschaft schwer herzustellen. Zu diesem Ergebnis kamen die meisten der elf Experten während des ersten Teils der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes. Während Kino- und Videowirtschaft per Gesetz zu einer Filmabgabe gezwungen werden, werden die Beiträge der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender durch eine Vereinbarung mit der Filmförderungsanstalt (FFA) geregelt. Grund ist die föderalistische Struktur der Rundfunkordnung. "Ich habe gelernt, dass es nicht möglich ist, eine gesetzliche Regelung für Fernsehanstalten herbeizuführen und halte die derzeitige Regelung für besser als einen ständigen Streit", so Eberhard Junkersdorf, Präsident der FFA. Joachim Birr, Geschäftsführer des Bundesverbands Audiovisuelle Medien e.V., hielt es für unmöglich, dass sich alle Betroffenen bis zur Verabschiedung des Gesetzes über ein gerechtes Abgabensystem einigen können. "Aber wir sind froh, dass die öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sender weiter Mediaabgaben leisten werden", sagte Birr. Für Stefan Gärtner von der German Free TV Holding war es vor allem wichtig, "ob wir durch die Regelung zu einem materiell gerechten Ausgleich kommen". Die Medialeistung, etwa im Fernsehen ausgestrahlte Filmwerbung, halte er aber für sinnvoll, "weil Erhebungen ergeben haben, dass deutsche Filme mehr beworben werden müssen. Detlef Roßmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kino/Gilde deutscher Filmkunsttheater, bemängelte allerdings, dass Filmwerbung im Privatfernsehen in erster Linie populären Filmen zugute komme. "Das ist ein Instrument, das hauptsächlich das Marketing von Mainstream-Filmen unterstützt. Künstlerisch wertvolle Filme profitieren davon nicht", so Roßmann.
Mit dem Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes ( 16/10294) will die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit und die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft weiter verbessern. Geplant sind unter anderem eine Neugewichtung der Fördermittel zugunsten der Projektfilm-, der Drehbuch- und der Absatzförderung. Außerdem soll eine Beitragspflicht für Programmvermarkter, die etwa über Kabelplattformen Rundfunkprogramme Dritter bündeln und gegen Entgelt anbieten, an die Filmförderanstalt (FFA) eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Video-on-Demand-Anbieter, von deren Internetseiten sich Privatnutzer kostenpflichtig Filme und Serien herunterladen, finanzielle Förderung erhalten können.
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