Datenschutz soll verbessert werden
Berlin: (hib/HLE) Daten verarbeitende Stellen sollen verpflichtet werden, betroffenen Bürgern Auskünfte über die bei ihnen gespeicherten oder von ihnen verwendeten Informationen zu geben. Betroffene sollen einen Auskunftsanspruch erhalten, heißt es im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ( 16/10529). Wird die Herausgabe von Daten verweigert, sollen Bußgelder verhängt werden können.
Nach Angaben der Regierung geht es besonders um Daten, die für Scoringverfahren genutzt werden. Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem die Wahrscheinlichkeit berechnet werden kann, ob zum Beispiel ein Schuldner seine Schulden auch bezahlen wird. Derzeit sei es den Betroffenen nicht möglich, fehlerhafte Daten zu korrigieren oder Missverständnisse aufzuklären. Betroffene könnten ihre Interessen auch nicht sachgerecht gegenüber Sachbearbeitern zum Beispiel bei Banken vertreten. Durch eine Erweiterung der Informations- und Auskunftsrechte werde es den Bürgern ermöglicht, "ihre Rechte effektiver wahrzunehmen".
Der Bundesrat verlangt eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs mit dem Ziel, dass vor der Verwendung von Daten für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung die Zustimmung der Betroffenen eingeholt werden muss. Auch fordert die Länderkammer mehr Transparenz bei Kreditgeschäften. Direktbanken würden oft mit besonders günstigen Kreditangeboten locken. Interessenten müssten ein Scoringverfahren durchlaufen und bekämen danach in vielen Fällen weniger gute Konditionen eingeräumt. Den Kunden müssten die Gründe dafür deutlich gemacht werden, fordert die Länderkammer.
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