Sozialversicherung hat Geld bei Lehman angelegt
Berlin: (hib/HLE) Das gegen die deutsche Tochter der amerikanischen Lehman Brothers Bank verhängte Zahlungsverbot dient in erster Linie dem Gläubigerschutz. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10639) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/10364) mitteilt, war die Verhängung des sofortigen Zahlungsverbots zwingende Konsequenz, nachdem die amerikanische Muttergesellschaft der Bank einen Antrag auf Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens gestellt hatte. Mit dem Zahlungsverbot solle sichergestellt werden, dass bei einer späteren Insolvenzeröffnung das noch vorhandene Vermögen unter allen Gläubigern in gleichem Maße verteilt werden könne.
Die Regierung weist aber darauf hin, dass bei der deutschen Lehman Brothers Bankhaus AG keine Insolvenz vorliege. Der Schaden für den Finanzplatz Deutschland wäre selbst bei einer Insolvenz begrenzt, da der Sicherungsfonds der privaten Banken greife. Zu einem großen Teil seien institutionelle Anleger Gläubiger der Bank. "Das Gesamtengagement deutscher Kreditinstitute bei Lehman Brothers Holding in Euro bewegt sich im unteren einstelligen Milliardenbereich", so die Regierung. Staatliche Maßnahmen zur Solvenzsicherung bei Lehman erwägt die Regierung nicht.
Zugleich wird darauf hingewiesen, dass ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Forderungen in Höhe von 44,5 Millionen Euro bei der deutschen Lehmann Brothers Bankhaus AG angelegt habe. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung seien Forderungen in Höhe von 57,55 Millionen Euro bekannt. Diese Einlagen seien über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken geschützt. Informationen, ob gesetzliche Krankenversicherungen Geld bei Lehman angelegt haben, habe sie nicht, erklärt die Bundesregierung.
Zur Zusammenarbeit zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Lehman erklärt die Regierung, die KfW werde eine "adäquate Risikovorsorge" bilden. Zwar habe die KfW im Zuge der Finanzkrise wie andere Banken Einbußen zu verzeichnen, aber das operative Geschäft sei unverändert gut aufgestellt. Der Vorstandsvorsitzende der KfW habe das Finanzministerium zeitnah unterrichtet, als er am 15. September Kenntnis von der Swap-Zahlung der KfW an Lehman Kenntnis erhalten habe. Die Frage einer Weitergabe von Informationen an die KfW über Lehman habe sich für die Regierung nicht gestellt: "Am frühen Morgen des 15. September 2008 war bereits öffentlich bekannt, dass Lehman Brothers einen Antrag auf Einleitung des Gläubigerschutzverfahrens gestellt hatte."
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(ab 01.04.2008 )
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