Einheitliches Rentenrecht in Ost und West
Berlin: (hib/CHE) Die Grünen fordern ein einheitliches Rentenrecht für Ost und West. In ihrem Antrag ( 16/10375) schreiben die Abgeordneten, die unterschiedlichen Rentenberechnungen bei Versicherten in Ost und West würden zu Unzufriedenheit führen und gegenseitige Vorbehalte verstetigen. In den neuen Bundesländern hätten sich die Durchschnittsentgelte seit 1991 verdoppelt, während diese sich im gleichen Zeitraum in den alten Bundesländern nur um rund 30 Prozent erhöht hätten. Die seit der Wiedervereinigung erfolgte Hochwertung der Ost-Einkommen für die Rentenberechnung sei deshalb "aus gesamtdeutscher Sicht nicht mehr gerecht", da auch in den alten Bundesländern strukturschwache Regionen existierten, für die keine Hochwertung der Einkommen erfolge, so die Begründung von Bündnis 90/Die Grünen.
Der Rentenwert orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Und damit sich für die Ostdeutschen aus den niedrigen Arbeitsentgelten in der ehemaligen DDR und dem noch niedrigen Lohnniveau keine Nachteile bei der Rente ergeben, werden ihre Entgelte für die Ermittlung der Entgeltpunkte bisher hochgewertet: Ein Arbeitsverdienst Ost wird um den Faktor erhöht, der dem Verhältnis zum Durchschnittslohn West entspricht. Das waren noch 2007 rund 16 Prozent.
Die Grünen fordern nun, die Bezugsgrößen zur Rentenberechnung (Rentenwert, Berechnung der Entgeltpunkte, Beitragsbemessungsgrenze) grundsätzlich zu vereinheitlichen. Eine Hochwertung der Einkommen solle es nur noch für Geringverdienende geben. Außerdem soll für die Bürger in den neuen Bundesländern, die bereits in Rente sind, der Auszahlungsbetrag erhalten bleiben.
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