Keine Gleichsetzung von Nazi-Verbrechen und Vertreibungen nach 1945
Berlin: (hib/CHE) Die nationalsozialistischen Verbrechen einer gezielten Vertreibungspolitik in Osteuropa und die nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte Vertreibung Deutscher aus Osteuropa dürfen in ihren historischen Ursachen und Ausmaßen nicht gleichgesetzt werden. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10752) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10628) klar. Die Abgeordneten bezogen sich darin auf eine Rede von Erika Steinbach, der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV), zum Tag der Heimat am 6. September 2008 und der darin, so die Linksfraktion, enthaltenen Gleichsetzung nationalsozialistischer Verbrechen mit den Vertreibungen nach 1945. In ihrer Rede habe Steinbach letztere unter anderem als "vorsätzlich geplante und gezielte Vernichtungsaktionen" und als "Völkermord" bezeichnet.
Zwar betont die Regierung, sich weder an "Bewertungen und Interpretationen von Reden von Verbandsrepräsentanten" zu beteiligen noch die Diskussion innerhalb des BdV zur Vertreibungsgeschichte zu kommentieren. Sie bekräftigt aber zugleich die immerwährende Verantwortung Deutschlands für die Verbrechen während des Nationalsozialismus. "Das bezieht sich auch auf die Verbrechen in den östlichen Nachbarländern. Diese Verantwortung ist Teil der Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland", heißt es. Die Regierung lege deshalb bei der Förderung nach Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) einen besonderen Akzent auf Verständigung und Versöhnung. Das gelte auch hinsichtlich der Förderung des BdV. "Der friedensstiftende Beitrag des BdV zur Versöhnung mit den östlichen Nachbarn ist im Übrigen unbestritten", schreibt die Regierung weiter.
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