Anhörung zum Familienleistungsgesetz
Berlin: (hib/HLE) Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen ( 16/10809) wird sich der Finanzausschuss am Montag, den 24. November, in einer öffentlichen Anhörung befassen. Vertreter von 25 Organisationen vom Bund der Steuerzahler bis zum Zentralverband des deutschen Handwerks werden zu der von 11 bis 13 Uhr angesetzten Anhörung im Sitzungssaal 2 M 001 des Reichstagsgebäudes erwartet. Das Familienleistungsgesetz sieht eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro auf 164 Euro vor. Für das dritte sowie für jedes weitere Kind sollen Eltern je 16 Euro mehr erhalten, also künftig 170 beziehungsweise 195 Euro. Der Kinderfreibetrag wird nach den Plänen der Regierung um 192 Euro auf 3.840 Euro angehoben. Außerdem sollen Familien Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Babysitter oder Putzfrauen künftig leichter von der Steuer absetzen können. Schüler, deren Eltern Arbeitslosengeld II erhalten, sollen ein Schulgeld von 100 Euro bekommen, das zur Anschaffung von Schulmaterial wie Bücher, Hefte und Stifte dienen und zum Schuljahresbeginn gezahlt werden soll.
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