Deutschtest für nachreisende Ehegatten - fast die Hälfte fällt durch
Berlin: (hib/DAK) Nahezu jeder zweite Teilnehmer besteht die erforderliche Sprachprüfung beim Ehegattennachzug nicht. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/10732) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10564) zu den Auswirkungen der neuen Sprachanforderungen beim Nachzug eines Ehegatten hervor. In Russland ist die Bestehensquote mit 71 Prozent besonders hoch, in Kasachstan ist sie hingegen mit 38 Prozent sehr niedrig. Der zu erbringende Sprachnachweis soll einerseits den Nachzug zwangsverheirateter Ehegatten verhindern und andererseits die Integration nachreisebereiter Ehegatten fördern, erklärt die Regierung. Es werde von allen zuziehenden Ehegatten eine entsprechende sprachliche Vorbereitung gefordert. Die Teilnahme an einem Deutschkurs des Goethe-Institutes setze keine höhere Schulbildung voraus, heißt es in der Antwort weiter. Die jeweiligen Lehrkräfte werden in besonderen Fortbildungen auf den Unterricht mit zuziehenden Ehegatten vorbereitet. Im dritten Quartal 2008 seien insgesamt 6.670 Visa zum Ehegattennachzug beantragt worden, davon wurden 111 Anträge aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse abgelehnt. Die Regierung teilt mit, dass insgesamt 27.672 Personen aus den 15 stärksten Herkunftsländern zwischen Januar und August 2008 an entsprechenden Sprachprüfungen teilnahmen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch,
Johanna Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.