Im Bundestag notiert: Ablösung vorhandener durch neue tarifvertragliche Regelungen
Berlin: (hib/CHE) Die Ablösung vorhandener durch neue tarifvertragliche Regelungen darf nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer im Falle eines Betriebsübergangs schlechter gestellt werden. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/10828). Durch Aufspaltung, Ausgründungen, Verkauf oder Ähnlichem schafften Unternehmen gesellschaftsrechtliche Konstellationen, die es ihnen auf legalem Wege ermöglichten, zum Zweck der Gewinnsteigerung große Teile der Belegschaft schlechter zu stellen, argumentieren die Abgeordneten.
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(ab 01.04.2008 )
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