Im Bundestag notiert: Betriebsverbot für analoge Schnurlostelefone
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung kann nicht angeben, wie viele analoge Schnurlostelefone mit den Bezeichnungen CT1+ und CT2 noch in Betrieb sind. Die Regierung erläutert in ihrer Antwort ( 16/10762) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10679), die Geräte seien aufgrund einer Allgemeinzulassung betrieben worden. Für schnurloses Telefonieren sei inzwischen die bessere Technik DECT eingeführt und ein generelles Betriebsverbot für analoge Schnurlostelefone erlassen worden. Wenn ein noch in Betrieb befindliches analoges Gerät Störungen verursache, werde es außer Betrieb genommen.
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(ab 01.04.2008 )
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