Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr
Berlin: (hib/TEP) Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst bei der Bundeswehr hat sich für Soldatinnen und Soldaten verbessert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10376) auf eine Große Anfrage ( 16/8241) der FDP-Fraktion. Die Liberalen hatten unter anderem danach gefragt, warum der Bund bislang kein bundeswehreigenes Betreuungsangebot für Kinder geschaffen habe, welche Möglichkeiten der individuellen Arbeitszeitplanung es gebe und wie diese genutzt würden. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung und der Telearbeit hin. Dies seien Rahmenbedingungen, um die Vereinbarkeit von Familie und Dienst zu verbessern. Darüber hinaus komme auch den Soldaten der allgemeine Ausbau der Kinderbetreuungsangebote zugute. Dies sei wegen der häufigen dienstlichen Abwesenheiten und der Zunahme des Frauenanteils besonders wichtig. Die Belastungen für Familien, die sich aus den Auslandseinsätzen der Bundeswehr ergäben, seien bereits 2005 im Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG) berücksichtigt worden. Außerdem gebe es Dienststellen, die Gleitzeit und eine flexible Dienstzeitgestaltung, die durch § 12 des SGleiG geregelt werde, ermöglichten, schreibt die Bundesregierung. In den Einsatzverbänden der Streitkräfte sei eine individuelle Dienstzeitgestaltung allerdings wegen der notwendigen Einsatzbereitschaft nicht möglich.
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