Im Bundestag notiert: Verordnung der Bundesregierung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen
Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will die Emissionsfrachten für Stickstoffoxide absenken. Das ist Ziel einer Verordnung der Bundesregierung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen ( 16/10993). Sie ist Teil einer Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen sowie über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen. Neben der Senkung des Schadstoffausstoßes möchte die Regierung mit der Verordnung allen Betreibern von Anlagen, die nach 2013 in Betrieb gehen, Rechts- und Planungssicherheit geben.
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(ab 01.04.2008 )
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