Im Bundestag notiert: Anpassung der Klärschlamm-Entschädigungsfondverordnung
Berlin: (hib/MEN) Aufgrund der bevorstehenden Ablösung des Düngemittelgesetzes durch das Düngegesetz wird nach Auskunft der Bundesregierung eine Anpassung der Klärschlamm-Entschädigungsfondverordnung notwendig. Mit einer Änderung dieser Verordnung ( 16/11022), die gleichzeitig mit dem Düngegesetz verkündet werden soll, will die Bundesregierung den Verweis auf bußgeldrechtliche Vorschriften sicherstellen.
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(ab 01.04.2008 )
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