Im Bundestag notiert: Rehabilitierungsgesetz
Berlin: (hib/MIK) Der Bundesfinanzminister hat einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 8,3 Millionen Euro für Zahlungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zugestimmt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/11198) hervor. Die höheren Ausgaben gegenüber der Planung ergeben sich aus den weitaus mehr als erwartet eingegangenen Anträgen (rund 61.000). Die Regierung war von 46.000 Anspruchsberechtigten ausgegangen.
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(ab 01.04.2008 )
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