Im Bundestag notiert: Wahl des richtigen Gerichtsstandes nach dem Versicherungsvertragsgesetz
Berlin: (hib/BOB) Die FDP-Fraktion hat "deutliche Verunsicherung" bei Verbrauchern und auch bei Juristen hinsichtlich der Wahl des richtigen Gerichtsstandes nach dem Versicherungsvertragsgesetz ausgemacht. In einer Kleinen Anfrage ( 16/11269) möchten die Liberalen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung der Auffassung zustimmt, dass Paragraf 215 des Gesetzes auf alle Versicherungsfälle aus Altverträgen, die bis Ende des Jahres eingetreten sind, auch ab Beginn des neuen Jahres nicht anwendbar ist. Die Folge sei, dass der Versicherungsnehmer nicht sicher sein könne, dass ihm der Gerichtsstand an seinem Wohnsitz gewährt werde, soweit sein Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurde, so die Liberalen.
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(ab 01.04.2008 )
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