Maßgeblicher Prüfungsbedarf für den Einsatz von "Body-Scannern"
Berlin: (hib/MEN) Hinsichtlich des Einsatzes so genannter Nackt-Scanner ("Body-Scanner") auf Flughäfen besteht noch "maßgeblicher Prüfungs- und Erprobungsbedarf". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/11129) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/10942) hervor. Dies gelte insbesondere für die Frage, ob diese Kontrollmaßnahme Persönlichkeitsrechte und Gesundheit der Passagiere hinreichend gewährleisten könne. Grundsätzlich befürworte die Regierung aufgrund der terroristischen Bedrohungslage die Erforschung und Erprobung von Technologien, die die Sicherheit für den zivilen Luftverkehr erhöhen. Ab Dezember 2008 beabsichtige die Bundespolizei deshalb, ein entsprechendes Gerät, das auf der Basis von Millimeterwellen arbeitet, unter Laborbedingungen zu testen. Die Millimeterwellentechnologie erstellt ein dreidimensionales Bild, auf dem die am Körper getragenen Gegenstände unabhängig von ihrer Materialbeschaffenheit sichtbar gemacht werden, schreibt die Bundesregierung. Untersucht werden solle, ob hierdurch das Auffinden verbotener Gegenstände möglich sei, ohne dass hierzu ein das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigendes Bild erzeugt werde. Die Investitionskosten werden auf 156.000 Euro für einen "Body-Scanner" mit Testumgebung geschätzt.
Geeignete Geräte zum Aufspüren gefährlicher Flüssigkeiten seien bislang nicht verfügbar, heißt es in der Antwort weiter. Deshalb könne die Mengenbegrenzung für Flüssigkeiten im Handgepäck auch nicht aufgehoben werden.
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