Pressemitteilung
Datum: 25.02.2005
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
25.02.2005
Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema "Neue Medien - Chance und Versuchung für Kinder und Jugendliche"
Der Medienkonsum unserer Kinder und Jugendlichen steigt stetig an, die Angebote werden immer vielfältiger und leichter zugänglich. Hinzu kommt, dass sie über immer mehr Geld verfügen (das Taschengeld der 6 - 12-Jährigen liegt bei ca. 254 Euro im Jahr), im Umgang mit Geld oftmals jedoch sehr unerfahren sind. Durch den steigenden Handykonsum und das Downloaden aus dem Internet entstehen Kostenrisiken, denen sich Kinder und Jugendliche meistens nicht bewusst sind.
Folgt man einer Studie des Institutes für Jugendforschung, in der die Verwendung des Taschengeldes von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 12 Jahren untersucht wurde, so geben 40 % der Jungen und 10 % der Mädchen an, ihr Geld für PC und PC-Spiele und 15 % ihr Geld für Handys sparen zu wollen. Die Studie des medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest "Jugend, Information, (Multi-)Media" kommt zu dem Ergebnis, dass 86 % der Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren über ein eigenes Handy verfügen.
Angesichts dieser Zahlen ist es nach Auffassung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass sich Kinder und auch Eltern nicht nur der Chancen, sondern auch der Risiken im Umgang mit den neuen Medien bewusst werden und einen verantwortungsvollen Umgang damit erlernen.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages regt an:
- Eltern, Bildungsinstitutionen - und auch die Werbeindustrie -
sollten Kindern und Jugendlichen Kompetenzen im Bereich des
finanziellen Allgemeinwissens und den dementsprechenden Umgang mit
den neuen Medien vermitteln. Wichtigster Ort des Erlernens von
sozialer und wirtschaftlicher Kompetenz ist nach wie vor das
Elternhaus. Damit Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nachkommen
können, muss deren Kompetenz im Umgang mit den neuen Medien
ebenfalls gestärkt werden.
- Falls erforderlich, sollten im Rahmen des Ordnungsrechts
Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, die Werbung
für Kinder und Jugendliche, z. B. in Kinder- und
Jugendzeitschriften, im Fernsehen und im Internet stärker zu
kontrollieren.
- Die Mobilfunkindustrie sollte in dem Anliegen einer
freiwilligen Selbstkontrolle unterstützt werden, spezielle
Handys herzustellen, die keine direkte Verknüpfung mit
Mehrwertdiensten der Telefonprovider zulassen und/oder in ihren
Wählfunktionen eingeschränkt sind.
- Die Einführung eines Handyführerscheins wird von der Kinderkommission unterstützt. Dieser soll dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche nicht nur in der technischen Handhabung geschult werden, sondern auch das nötige Wissen über Kosten und Risiken von Werbeangeboten etc. erhalten. Dies könnte mit Unterstützung der Wirtschaft in Schulen im Rahmen von Medienworkshops realisiert werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 1 - Referat Presse - Rundfunk - FernsehenDorotheenstraße 100, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227-37171, Fax: (030) 227-36192
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2005/pz_050225