Referendarausbildung bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages
Die Bundestagsverwaltung bietet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen ihres Juristischen Vorbereitungsdienstes eine Ausbildungsstation abzuleisten. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Juristen der einzelnen Bundesländer legen fest, ob Wahl-, Wahlpflicht- oder Verwaltungsstationen bei einer obersten Bundesbehörde abgeleistet werden können. In Zweifelsfällen sollten sich Interessenten direkt an die für die Referendarausbildung des jeweiligen Bundeslandes zuständigen Ausbildungsstellen (OLG / KG in Berlin) wenden. Die Referendare sind für die Anerkennung ihrer Ausbildungsstation selbst verantwortlich.
Als Ausbildungsstellen kommen in der Bundestagsverwaltung Ausschusssekretariate, Fachbereiche der Wissenschaftlichen Dienste sowie Referate der Abteilungen Parlament und Abgeordnete, Wissenschaft und Außenbeziehungen und der Zentralabteilung in Betracht. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass von der Vermittlung in ein Ausschusssekretariat während der sitzungsfreien Zeit im Sommer grundsätzlich abgesehen wird. Ferner wird in der Regel eine Anwesenheit in der Bundestagsverwaltung von drei bis vier Tagen pro Woche erwartet.
Fügen Sie Ihrem Bewerbungsanschreiben bitte folgende Unterlagen bei:
- tabellarischen Lebenslauf;
- jeweils eine unbeglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses und des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung (einseitig, ungeheftet);
- Kopien bereits erteilter Stations- und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse (soweit vorhanden).
- Verwenden Sie bitte keine Bewerbungsmappen.
Bitte teilen Sie zudem die genauen Daten Ihres gewünschten Ausbildungszeitraums und eventuell mit, in welcher Abteilung (siehe auch Organisationsplan der Verwaltung des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de/orgplan) Sie gerne ausgebildet werden möchten. Eine Ausbildung in der von Ihnen favorisierten Organisationseinheit kann jedoch nicht in jedem Fall berücksichtigt werden.
Hinweis: Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine schriftliche Ausbildungszusage, sofern im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsplätze die Ableistung einer Referendariatsstation bei der Bundestagsverwaltung möglich ist. Diese Zusage ergeht vorbehaltlich der von Ihrer Referendariatsstelle unmittelbar an die Bundestagsverwaltung zu übermittelnden Zustimmung, die spätestens einen Monat vor Ausbildungsbeginn vorliegen sollte.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Personalreferat ZV 1 unter den Rufnummern (030) 2 27 - 30104 oder -37157 gern zur Verfügung.
Senden Sie Ihre Bewerbungen, spätestens sechs Monate vor Ausbildungsbeginn, an:
Deutscher Bundestag - Verwaltung - Personalreferat ZV 1
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin