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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Renate Gradistanac MdB

Ein weiterer Baustein unserer Familienpolitik:
Das Elterngeld

Familienpolitik hat für uns einen hohen Stellenwert. Denn ihre moderne und sozial gerechte Ausgestaltung bestimmt die zukünftige Entwicklung unseres Landes entscheidend mit.

Kinder bedeuten eine Bereicherung für das Leben und Kinder sichern die Zukunft unseres Landes. Kinder dürfen kein Armutsrisiko bedeuten oder ein Hemmschuh für die berufliche Entwicklung sein. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Entscheidung für Kinder bei Frauen und Männern befördern.

In der vergangenen Legislaturperiode haben wir damit begonnen, in der Familienpolitik eine andere Richtung einzuschlagen. Für die damalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt und die SPD stand fest: Individuelle Zahlungen allein sind keine wirkungsvolle und nachhaltige Familienpolitik. Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz für Kinder unter drei Jahren haben wir eine wichtige Grundlage zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen. Auch Edelgard Bulmahn hat als Bildungsministerin in diesem Sinne mit dem Investitionsprogramm zur Förderung von Ganztagsschulen einen zentralen Beitrag geleistet. Kurz, für uns besteht eine moderne und sozialgerechte Familienpolitik aus einem Mix aus Infrastruktur, Zeit und Geld. Den von uns eingeschlagenen Weg setzen wir auch in der Großen Koalition fort. Das zeigen die Regelungen zum Elterngeld und die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten.

Wir wollen wieder Mut machen, Familien zu gründen und sorgen dafür, dass sich Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren lassen. Wir unterstützen Familien gezielt finanziell und verbessern die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von klein an.

Dazu sind das Elterngeld, der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und Ganztagsschulen, die flexible Elternzeit, das Recht auf Teilzeit, die steuerliche Begünstigung von Familien, der Kinderzuschlag, die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, die „Allianz für Familie“, die „Lokalen Bündnisse für Familie“ und die fortschreitende Gleichstellung von Mann und Frau wichtige Bausteine.

Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion und der SPD stellt das Gesamtsystem der staatlichen Leistungen für Familien auf den Prüfstand. Darüber hinaus bereitet sie Vorschläge für eine effizientere Gestaltung des Systems sowie für Umschichtungsmöglichkeiten von direkten Geldtransfers hin zu Verbesserungen der Kinderbetreuungsinfrastruktur vor. Ende des Jahres wird die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorstellen.

Das Elterngeld

Mit dem Elterngeld, das zum 1.1.2007 das bisherige Erziehungsgeld ablöst, fördern wir Familien in den ersten 12 bzw. 14 Monaten nach der Geburt. Gerade während ihrer ersten Lebensmonate benötigen Kinder besonders intensive Betreuung. Wir möchten ermöglichen, dass Eltern sich diese Zeit ohne finanzielle Sorgen nehmen und danach wieder in ihren Beruf zurückkehren können.

Es hat sich gezeigt, dass finanzielle Einbußen durch den beruflichen Ausstieg bzw. die Reduzierung auf Teilzeittätigkeit eines Partners oder durch den Wegfall des Einkommens bei Alleinerziehenden während der ersten Monate nach der Geburt die Entscheidung für ein Kind erschweren.

Das Elterngeld ersetzt das durch die Kinderbetreuung entfallende Einkommen des Partners oder der/des Alleinerziehenden in Höhe von 67 Prozent. Die Dauer der Zahlung beträgt mindestens 12 Monate und für Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerrecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, 14 Monate. Widmet der/die andere Partner/in sich zusätzlich zwei Monate der Betreuung des Kindes, verlängert sich auch für Paare die Zahldauer auf 14 Monate.

Damit wollen wir vor allem Vätern einen Anreiz geben, sich partnerschaftlich an der Umsorgung des Kindes zu beteiligen. Dabei ist es übrigens vollkommen egal, ob die Paare verheiratet sind oder ohne Trauschein gemeinsam ein Kind großziehen.

Das ist ein moderner Ansatz, denn bisher haben Väter kaum von der Elternzeit Gebrauch gemacht, da sie in der Regel über das höhere Einkommen verfügen. Es wird den Männern dadurch auch erleichtert, den Anspruch auf bezahlte Elternzeit beim Arbeitgeber tatsächlich durchzusetzen. Frauen gewinnen in dieser Zeit die Möglichkeit, ihren Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit vorzubereiten. Durch die Einkommensersatzleistung gewinnen Eltern mehr Wahlfreiheit hinsichtlich ihrer Elternrolle und es gibt eine Alternative zur traditionellen Rollenaufteilung. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Gleichstellung von Frau und Mann. Davon werden auch die Kinder profitieren. Denn Kinder brauchen Mutter und Vater gleichermaßen.

Ein monatlicher Sockelbetrag von 300 Euro wird sowohl Alleinverdienerelternpaaren als auch ALG-II-Bezieherinnen/Beziehern 12 Monate lang gewährt. Dieser Sockelbetrag wird nicht auf ALG II angerechnet. Auch Studierende ohne eigenes oder mit geringem Einkommen können diesen Sockelbetrag beziehen. Für Spitzenverdiener ist die Lohnersatzleistung auf maximal 1.800 Euro monatlich begrenzt. Für Geringverdiener/innen mit einem Einkommen unterhalb von 1.000 Euro erhöht sich der Prozentsatz des Einkommensersatzes schrittweise von 67 auf bis zu 100 Prozent. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um einen Prozentpunkt. Das heißt, bei einem Einkommen von 800 Euro würden 77 Prozent ersetzt werden, also 616 Euro. Das ist sozial gerecht und ausgewogen.

Die Gestaltung des Geschwisterbonus ist mit der Union nun auch endgültig geklärt. Die Forderung des Bundesrates und der CDU/CSU-Fraktion, die bisherige Regelung des Geschwisterbonus auf 36 Monate auszudehnen, ist abgewendet worden. Stattdessen gilt nun ein sehr flexibles und aus unserer Sicht besseres Modell:

Es ist vorgesehen, dass für das zweite und weitere Kind der Leistungssatz von 67 Prozent erhöht wird, gekoppelt an eine Mindesterhöhung um einen Festbetrag. Konkreter: Leben in einem Haushalt zwei Kinder unter drei Jahren oder drei und mehr unter sechs Jahren, soll das errechnete Elterngeld für das jüngste Kind um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro erhöht werden. Durch die 10-prozentige Erhöhung wird der Leistungssatz auf 73,7 Prozent für den Regelfall erhöht.

Damit wird das Lohnersatzprinzip gestärkt und der frauenpolitische Ansatz gefördert, dass es auch finanziell attraktiv ist, wenn der in der Regel besser verdienende Vater seine Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Kinderbetreuung aufgibt oder einschränkt.

Der Festbetrag von 75 Euro sichert, dass in jedem Fall die Mehrkindfamilie bei der Elterngeldberechnung besser gestellt und das Mindestelterngeld auf 375 Euro erhöht wird. Auch bei niedrigerem Nettoeinkommen bis 1.170 Euro monatlich bewirkt der feste Aufstockungsbetrag von 75 Euro, dass das Elterngeld überproportional erhöht wird. Damit wird dem Anliegen Rechnung getragen, ein niedriges Teilzeiteinkommen, das häufig durch die Betreuung der älteren Kinder bedingt ist, deutlich aufzustocken.