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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Sicherheit ja - Privatsphäre aber auch

Renate Gradistanac verweigert „BKA-Gesetz“ die Zustimmung

Kreis Freudenstadt/ Kreis Calw. Gestern Abend wurde im Deutschen Bundestag mit den meisten Stimmen der Großen Koalition das „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ verabschiedet. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac allerdings lehnte in namentlicher Abstimmung den Regierungsentwurf ab: „Der Teufel liegt bekanntlich im Detail. Zu viele Details waren für mich aber ungeklärt.“

Vor allem drei Regelungen des Gesetzes waren für die SPD-Abgeordnete absolut nicht zustimmungswürdig: Neben den direkt Beteiligten können zukünftig auch sogenannte „Kontaktpersonen“ in geheimdienstliche Ermittlungen verwickelt werden. Für die Schwarzwälderin ist aber genau dieser Begriff im Gesetz zu ungenau definiert. Darüber hinaus störte sie sich besonders an dem als „Online-Durchsuchung“ bekannten Ausspähen von Computern. Gradistanac: „Terrorismusbekämpfung ist wichtig und gut. Der Schutz der Privatsphäre Unbeteiligter aber ein nicht weniger wichtiges Gut in der Demokratie. Wer was auf seinem Rechner hat, geht in 99,9 Prozent der Fälle weder einen Geheimdienst, die Polizei noch die Justiz etwas an.“ Die Politikerin verwies dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das solche Methoden nur in sehr engen Grenzen für verfassungsrechtlich zulässig hält.

Ein weiteres Problem des Gesetzes sah Renate Gradistanac in der weiteren Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts, also den Möglichkeiten für beispielsweise Ärztinnen, Journalisten, Therapeutinnen und Anwälte über ihre Kenntnisse und Personen zu schweigen. Die Einschränkung sei kein gutes Mittel in der Demokratie, um an Informationen zu gelangen: „Es muss immer auch Vertrauenspersonen geben können. Ich vertraue aber nur jemandem, von dessen Verschwiegenheit ich überzeugt sein kann.“