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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Gute Nachricht für die Frauen

Renate Gradistanac: Frauenhaus-Kostenerstattung gesetzlich geregelt

Gute Nachricht für alle Frauen und die Frauenhäuser im Land: Die Kostenerstattung für Verweildauer in Frauenhäusern wird nun gesetzlich geregelt.

„Diese Verfahrensregelung betrifft jedes Frauenhaus und vor allem auch Frauen, die in Landkreisen ohne eigenes Frauenhaus wohnen“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Frauenpolitikerin Renate Gradistanac.

In manch einem Fall haben in der Vergangenheit Frauenhäuser mit den Behörden über die Kostenerstattung gestritten. Künftig ist klar: Wenn eine erwerbsfähige, hilfebedürftige Frau ein Frauenhaus aufsucht, trägt der Leistungsträger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort die Kosten.

Diese Pflicht zur Kostenerstattung entsteht sofort, wenn die betroffene Person ein Frauenhaus aufsucht - dies unabhängig davon, ob am Standort des Frauenhauses ein „gewöhnlicher Aufenthalt begründet wird“, wie es im Verfahrensdeutsch heißt. Renate Gradistanac: „Wichtig ist, dass eine Frau sich in einer Notsituation nicht auch noch darum Gedanken machen muss und dass die Frauenhäuser nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben.“