Der Weg der Wählerstimme
Mit dem Stimmzettel landet die Stimmabgabe eines Wählers zunächst in der Urne seines Wahllokals. Welchen Weg nimmt nun die Stimme, bis noch am Wahlabend ein Ergebnis ermittelt werden kann, welche Wahlkreiskandidaten und welche Parteien über ihre Landeslisten mit wie vielen Abgeordneten in den Bundestag einziehen?
Sofort nach dem Ende der Wahlhandlung öffnet der Wahlvorstand
im Wahllokal die Urne mit den Stimmzetteln. Die ehrenamtlichen
Wahlhelfer des Wahlvorstandes stellen die Zahl der abgegebenen
Stimmzettel fest und gleichen das Zählergebnis mit den
Stimmabgabevermerken im Wählerverzeichnis und den Wahlscheinen
ab.
Anschließend werden die Stimmzettel in verschiedenen
Arbeitsgängen je nach Stimmabgabe bei der Erst- und
Zweitstimme sortiert und gezählt. Dabei werden auch die
ungültigen Stimmen festgehalten. Auf welche Weise und in
welcher Reihenfolge dies stattzufinden hat, ist in der
Bundeswahlordnung (Paragraf 68 und folgende) vorgegeben.
Schnellmeldungen
Ist das Wahlergebnis festgestellt, meldet der Wahlvorstand eines Wahllokals auf schnellstem Wege, in der Regel telefonisch, die Zahlen der Gemeinde, in dem der Wahlbezirk liegt. Die Gemeinde sammelt alle Ergebnisse ihrer Wahlbezirke, fasst sie zusammen und meldet das Ergebnis dem Kreiswahlleiter, dem Leiter eines der 299 Wahlkreise der Bundesrepublik.
Der Kreiswahlleiter ermittelt nun das vorläufige Wahlergebnis
im Wahlkreis samt den Stimmen aus Briefwahlen und meldet es an den
Landeswahlleiter. Er gibt dabei an, welcher Bewerber des
Wahlkreises als gewählt gelten kann. Der Landeswahlleiter
meldet dem Bundeswahlleiter sofort nach Eingang fortlaufend die
Ergebnisse der Wahlkreise weiter.
Vom vorläufigen zum amtlichen
Ergebnis
Die Landeswahlleiter ermittelt aus den Schnellmeldungen der Wahlkreise auch das zahlenmäßige Wahlergebnis im Lande und gibt es an den Bundeswahlleiter weiter. Der Bundeswahlleiter errechnet daraus das Ergebnis für das gesamte Wahlgebiet.
Da den Wahlleitern die Niederschriften aus den einzelnen Wahllokalen, Gemeinden und Wahlkreisen zur Überprüfung noch nicht vorliegen, geben sie ein vorläufiges Ergebnis bekannt. Noch in der Wahlnacht verkündet der Bundeswahlleiter das vorläufige Wahlergebnis mit der voraussichtlichen Sitzverteilung im Parlament.
Etwa drei Wochen nach der Wahl stellen die Wahlausschüsse der
Länder ihre Wahlergebnisse offiziell fest, es kann dabei zu
Korrekturen von eventuellen Rechenfehlern kommen. Schließlich
stellt auch der Bundeswahlausschuss das so genannte endgültige
amtliche Ergebnis fest.
Rund drei Viertel der rund 62 Millionen wahlberechtigten Deutschen
haben im Wahllokal oder per Brief über die neue
Volksvertretung entschieden, darüber, welche
Wahlkreiskandidaten einziehen und welche Parteien in welcher
Stärke vertreten sein sollen. Der Bundestag kann sich nun
konstituieren.
Und mein Stimmzettel?
Die gezählten Stimmzettel werden geordnet und gebunden, wie es
in der Bundeswahlordnung vorgeschrieben ist: nach
Wahlkreisbewerbern, nach Stimmzetteln, auf denen nur die
Zweitstimme abgegeben wurde, und nach ungekennzeichneten
Stimmzellen.
In Umschläge verpackt und versiegelt werden sie der Gemeinde
übergeben, die sie so lange aufbewahrt, bis sie zur
Vernichtung von den Landeswahlleitern freigegeben werden,
spätestens bis 60 Tage vor der nächsten Bundestagswahl.
Die Kreuzchen auf dem Wahlzettel sind schon längst
Realität geworden, sie haben die politischen Verhältnisse
im Lande mitbestimmt.