6. Mai
2009
Schon der
Versuch ist strafbar
Renate
Gradistanac sprach im Bundestag über das geplante Gesetz zur
Bekämpfung von Kinderpornographie
Renate
Gradistanac hat in einer Bundestagsrede über das geplante
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie Konsequenz
gefordert: Im Internet müssten auch pornographische Seiten mit
jugendlichen Darstellern zwischen 14 und 18 Jahren gesperrt
werden.
Renate
Gradistanac, stellvertretende familienpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion, würdigte den vorliegenden
Gesetzentwurf als Signal zur Ächtung von Kinderpornographie.
Das Gesetz verpflichtet alle großen
Internet-Zugangsvermittler, einschlägige Seiten im Netz zu
sperren.
Werden
entsprechende Seiten aufgerufen, erscheint eine Stopp-Meldung. Die
dabei gespeicherten Daten werden für die Strafverfolgung
genutzt. Die Zugangsvermittler sind aufgefordert, einmal
wöchentlich dem Bundeskriminalamt eine anonymisierte
Aufstellung über die Zugriffsversuche zu
übermitteln.
Ein Gesetz
allein genüge freilich nicht, sagt Gradistanac. „Um
effektiv gegen Produzenten und Nutzer von Kinder- und
Jugendpornographie vorzugehen, brauchen wir besser ausgestattete
Ermittlungsbehörden.“
Die
SPD-Fraktion, so die Abgeordnete, habe einen Zehn-Punkte-Plan zum
besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt
und Ausbeutung beschlossen. Renate Gradistanac fordert
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen auf, zügig den
entsprechenden Aktionsplan II zum Thema vorzulegen. Gradistanac:
„Die Messlatte ist hoch. Ein Gesamtkonzept mit lediglich
prüfendem und empfehlendem Charakter in den maßgeblichen
Punkten wird die SPD nicht akzeptieren.“
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