13. Mai
2009
16
Forderungen zur Frauenhaus-Finanzierung
Renate
Gradistanac verlangt bundesweit einheitliche
Regelung
Renate
Gradistanac, Mitbegründerin des Frauenhauses im Kreis Calw,
hat in einem Antrag 16 Forderungen an die Bundesregierung zur
Finanzierung von Frauenhäusern aufgestellt.
Gradistanac,
stellvertretende frauenpolitische Sprecherin und zuständige
Berichterstatterin zum Thema Frauenhäuser in der SPD-Fraktion,
verlangt eine bundeseinheitliche Finanzierung für die rund 330
Frauenhäuser in Deutschland. Desweiteren fordert sie die
Regierung unter anderem auf, mit den Bundesländern und den
Trägern die künftige Finanzierung abzustimmen und mit den
Ländern zu prüfen, ob gemeinsam Finanzierungs-Leitlinien
erlassen werden können.
Deutschland
verfügt derzeit über 7000 Plätze für Frauen und
deren Kinder. Der Europarat empfiehlt einen Platz pro 7500
Einwohner/innen. Die Bundesländer schätzten die Anzahl
der Plätze als „weitgehend bedarfsgerecht“ ein.
Tatsächlich fehlten freilich konkrete Erhebungen, um einen
tatsächlichen Bedarf festzustellen.
„Schwierigkeiten haben die Häuser immer wieder mit
der Finanzierung. Hier stellt sich regelmäßig die Frage,
wer das Ausfallrisiko für die durch Tagessätze nicht
gedeckten Kosten der Frauenhäuser trägt“, so
Gradistanac.
Zwar sei
grundsätzlich geklärt, dass etwa der Landkreis
Freudenstadt die Kosten erstattet, wenn Frauen aus dem Kreis
Freudenstadt das Frauenhaus im Kreis Calw aufsuchten. Immer wieder
aber blieben die Häuser auf den Kosten sitzen. „30 Jahre
nach der Gründung der ersten Frauenhäuser in Deutschland
ist es höchste Zeit für eine bundesweit einheitliche
Regelung“, schreibt die Abgeordnete in einer
Pressemitteilung.
Eine
„entschlossene Frauenpolitik“ habe in den vergangenen
zehn Jahren „viel erreicht“, konstatiert Renate
Gradistanac und verweist auf den erfolgreich umgesetzten
Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Das 2002
in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz verschaffe per Platzverweis
den Opfern von Gewalt eine „echte Alternative zum
Frauenhaus“. Und der Aktionsplan II mit seinen 133
Einzelmaßnahmen unterstreiche die Bedeutung der
Frauenhäuser und fordere eine Vernetzung der Häuser
untereinander und mit Frauenberatungsstellen und
-notrufen.
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