Berlin, 6. Mai
2009
Schon der
Versuch ist strafbar
Zur ersten Lesung
des CDU/CSU und SPD- Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung
der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Frau
Präsidentin,
meine sehr
verehrten Damen und Herren,
die
Bekämpfung der Kinderpornografie durch Zugangssperren im
Internet braucht eine klare gesetzliche Grundlage. Ich bin froh,
dass sich die SPD-Fraktion mit ihrer Forderung durchgesetzt hat.
Nur eine gesetzliche Regelung schafft Rechtssicherheit und
genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Der von den
Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf, den wir heute
beraten, sieht Änderungen beim Telemediengesetz und beim
Telekommunikationsgesetz vor. Das Bundeskriminalamt wird eine Liste
von Telemedienangeboten erstellen, die Kinderpornografie enthalten.
Alle großen Zugangsvermittler werden gesetzlich verpflichtet,
den Zugang zu Inhalten, die in dieser Sperrliste aufgeführt
sind, durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu
erschweren. Nutzeranfragen werden auf eine Stoppmeldung umgeleitet.
Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung
genutzt werden. Die Zugangsanbieter übermitteln dem BKA
wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die
Anzahl der Zugriffsversuche. Die Zugangsanbieter werden nur dann
haften, wenn sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht
ordnungsgemäß umsetzen. Wichtig und gut ist aus meiner
Sicht, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des
Gesetzes eine Evaluierung erfolgt. Schließlich betreten wir
umstrittenes Neuland, das als nutzlos,
unverhältnismäßig und als Einfallstor zur
Internetzensur kritisiert wird. Daher hätte ich
persönlich eine Regelung über ein eigenständiges
Gesetz vorgezogen.
Der
vorliegende Gesetzentwurf setzt ein Signal zur Ächtung von
Kinderpornografie und erschwert den Zugang zu kinderpornografischen
Internetseiten. Klar muss uns allen aber auch sein: Trotz dieser
nationalen Initiative und trotz aller internationalen Anstrengungen
zur Täterermittlung und zur Schließung von
Internetseiten, ist zu befürchten, dass Angebote mit
Kinderpornografie weiterhin im Internet abrufbar
bleiben.
Um effektiv
gegen die Straftäter - Produzenten und Nutzer - von Kinder-
und Jugendpornografie vorzugehen, brauchen wir eine bessere
Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Um die weltweite
Verfügbarkeit der Angebote so schnell als möglich zu
beenden, sollte im Gesetz zudem geregelt werden, dass das BKA den
ausländischen Anbieter und die zuständige nationale
Polizeibehörde über die Aufnahme in die Sperrliste
informiert. Wir werden den Gesetzentwurf in der Anhörung und
den weiteren Beratungen genau prüfen.
Das Gesetz ist
ein Baustein gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner
Darstellung im Internet. Ich halte es für sinnvoll,
Jugendpornografie in den Gesetzentwurf mit einzubeziehen und nicht
zwei Jahre bis zum Bericht der Bundesregierung zu warten. Warum: 1.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention ist jeder Mensch unter 18 Jahren
ein Kind. 2. Die EU-Kommission sieht das genauso. Und 3. haben wir
die Verbreitung von Pornografie mit Darstellern, die zwischen 14
und 18 Jahre alt sind, im Sommer 2008 unter Strafe gestellt. Diese
Seiten würden nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht
gesperrt. Ich erwarte eine konsequente und keine
widersprüchliche Gesetzgebung.
Meine Damen
und Herren, wir von der SPD-Bundestagsfraktion haben gestern eine
umfassende Gesamtstrategie, einen 10-Punkte-Plan zum besseren
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und
Ausbeutung, beschlossen. Ich gehe davon aus, dass die
Familienministerin den angekündigten Aktionsplan II
fristgerecht vorlegt. Die Messlatte ist hoch. Die Ministerin wird
sich an den Worten messen lassen müssen, mit denen sie die
Aktionspläne unserer Drogenbeauftragten Sabine Bätzing
gerade eben abgelehnt hat. Ich zitiere: „Maßgebliche
Teile der heute vorgestellten Aktionsprogramme haben (...)
lediglich prüfenden und empfehlenden
Charakter“.
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