hib-Meldung
023/2005
Datum: 25.01.2005
heute im Bundestag - 25.01.2005
Regierung: Aufgaben der BA und der kommunalen Träger sind deckungsgleich
15/4652) auf eine Kleine Anfrage von CDU/CSU
und FDP (
15/4551). Das Gesetz legt fest, dass die
Betreuung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern entweder
Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen oder
eigenverantwortliche kommunale Träger wahrnehmen. Die
Fraktionen hatten in ihrer Anfrage die Befürchtung
geäußert, dass ein fairer Wettbewerb zwischen
Arbeitsgemeinschaften und kommunalen Trägern nicht
gewährleistet sein könnte. Vor allem wenn es darum geht,
etwa Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und dabei zwischen
Arbeitslosengeld-II-Empfängern und sonstigen Personen zu
unterscheiden, sehen die Fragesteller Probleme. Zudem würden
Aufgaben wie die allgemeine berufliche Rehabilitation eine
erhebliche finanzielle Verantwortung mit sich bringen. Die
Regierung erklärt, die Aufgaben von Arbeitsgemeinschaften,
kommunalen Trägern und der BA hinsichtlich Berufsberatung
(einschließlich Berufsvorbereitung und Ausbildungsvermittlung
Jugendlicher), beruflicher Ersteingliederung junger Menschen bis 25
Jahre und erwachsener Behinderter sowie der erforderlichen
Reha-Maßnahmen seien gesetzlich festgelegt. Die zugelassenen
kommunalen Träger erhielten für die Hilfe bei der
beruflichen Ersteingliederung Behinderter, auch "Reha-Leistungen"
genannt, gesondert 35 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt 2005.
In diesem Jahr - so die Regierung weiter - wurde der Ansatz
für die Mittel zur Eingliederung in Arbeit auf 6,55 Milliarden
Euro angehoben, was einem Plus von 200 Millionen Euro entspreche.
So besehe keine Gefahr, dass erwerbsfähige behinderte
Hilfebedürftige wegen unzureichender Finanzausstattung der
Kommunen vernachlässigt werden. Zusätzlich wurde laut
Antwort den Ansatz für Personal und Verwaltung um 30 Millionen
Euro auf 3,27 Milliarden Euro reduziert. Die 30 Millionen Euro
würden für den Ombudsrat, für Evaluation, Statistik
und Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt.
Berlin: (hib/ELR) Die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
(BA) und der kommunalen Träger bei der Umsetzung des
Hartz-IV-Gesetzes sind deckungsgleich, schreibt die Bundesregierung
in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_023/04