Wählen und Entscheiden
Bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 sind etwa 62,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt. Davon sind 32,2 Millionen Frauen und 30 Millionen Männer. Die Zahl der Wahlberechtigten ist damit etwas größer als bei der Bundestagswahl 2005, als rund 61,9 Millionen Deutsche wählen durften.
Bis Montag, 29. Juni 2009, müssen Parteien ihre Teilnahme an der Bundestagswahl bei Bundeswahlleiter Roderich Egeler anmelden – es sei denn, sie sind bereits mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder in einem Landtag vertreten. Gewählt wird genau 90 Tage später, am Sonntag, dem 27. September. Der Wahlkampf tritt in die entscheidende Phase.
Mit dem Stimmzettel landet die Stimmabgabe eines Wählers zunächst in der Urne seines Wahllokals. Welchen Weg nimmt nun die Stimme, bis noch am Wahlabend ein Ergebnis ermittelt werden kann, welche Wahlkreiskandidaten und welche Parteien über ihre Landeslisten mit wie vielen Abgeordneten in den Bundestag einziehen?
Ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen SPD und Union sagten die Meinungsforscher bei den Bundestagswahlen 1965 voraus. Erstmals seit Gründung der Bundesrepublik 1949 konnten die Sozialdemokraten darauf hoffen, mehr Wählerstimmen zu erringen als die Union. Mit Spannung wurde daher das Votum der Bürgerinnen und Bürger am 19. September erwartet: Würde sich Willy Brandt, der charismatische Kanzlerkandidat der SPD, gegen Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU), den populären „Vater des Wirtschaftswunders“, durchsetzen können?
Wählen kann auch, wer als deutscher Staatsbürger zum Zeitpunkt der Bundestagswahl im Ausland lebt. Allerdings muss man dazu die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.
Wahlkreis
Derzeit gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise, deren Grenzen das Bundeswahlgesetz regelt. Dieses Gesetz nennt auch Kriterien, nach denen eine Wahlkommission – bestehend u.a. aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes und einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts – die Wahlkreisgrenzen regelmäßig prüft. Sollte etwa die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent abweichen, ist eine Neueinteilung notwendig. Die Wahlkreiskommission erstattet immer zu Beginn einer Legislaturperiode dem Bundesinnenminister Bericht, ob und welche Änderungen der Wahlkreisgrenzen sie für erforderlich hält. Die Entscheidung darüber fällt schließlich der Bundestag.
Einträge zum Thema Bundestag und Wahl
- Absolute Mehrheit (Gewichtung 4)
- Aktives Wahlrecht (Gewichtung 2)
- Briefwahl (Gewichtung 1)
- Bundestagswahl (Gewichtung 4)
- Bundestagswahlkreis (Gewichtung 1)
- Bundeswahlausschuss (Gewichtung 3)
- Bundeswahlgesetz (Gewichtung 3)
- Bundeswahlleiter (Gewichtung 1)
- Direktkandidat (Gewichtung 3)
- Fünf-Prozent-Hürde (Gewichtung 4)
- Kanzlerwahl (Gewichtung 2)
- Landeslisten (Gewichtung 1)
- Mandat (Gewichtung 4)
- Sitzverteilung (Gewichtung 3)
- Ungültige Stimmzettel (Gewichtung 3)
- Wahlbenachrichtigung (Gewichtung 4)
- Wahlkampfkostenerstattung (Gewichtung 2)
- Wahlprüfung (Gewichtung 4)