Petitionsausschuss
Berlin: (hib/MIK) Für einen besseren Schutz der
Bevölkerung vor Fluglärm hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt und deshalb am Mittwochvormittag die zugrunde liegende
Eingabe einstimmig an die Bundessregierung "als Material"
überwiesen und den Fraktionen des deutschen Bundestages "zur
Kenntnis" gegeben. Der Petent wendet sich seit 1997 dagegen, dass
über seinem Wohnort im Landkreis Cuxhaven von der Bundeswehr
Tief- und Überschallflüge durchgeführt werden. Es
sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass trotz der "erheblichen
Belästigung und nicht auszuschließenden gesundheitlichen
und materiellen Schäden" das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) darauf beharrt, militärische
Flugübungen auch über seinen Wohnort durchzuführen.
Das BMVg sieht dagegen in seiner Stellungnahme keinen Anlass
tätig zu werden. Der Wohnort des Petenten gehöre wie
nahezu das gesamte Bundesgebiet zu den Regionen, in denen
militärische Tiefflüge geübt würde. Dabei werde
grundsätzlich eine Mindesthöhe von 1000 Fuß (rund
300 m) eingehalten. Die Flüge würden nach dem Prinzip der
freien Streckenwahl geplant und durchgeführt, um einer
größtmöglichen Entflechtung des Flugbetriebs zu
erreichen. Die Nato müsse daher in der Lage sein, unbekannte
Flugzeuge schnell zu identifizieren und zu bekämpfen. Diese
Abfangeinsätze müssten ständig geübt werden.
Für die Mitglieder des Petitionsausschusses ist es
grundsätzlich sinnvoll, den Übungsbetrieb nicht auf
wenige Regionen zu beschränken, um die Belastungen der
Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Angesichts
der Besiedlungsdichte des Bundesgebietes sowie der großen
Geschwindigkeit der Flugzeuge sei es nicht möglich, nur
über unbewohntem Gebiet zu fliegen. Im Übrigen seien
bereits erhebliche Teile der fliegerischen Ausbildung ins Ausland
oder Übersee verlagert worden. Eine komplette Verlagerung
aller Tiefflüge ins Ausland seien Grenzen gesetzt, da
Übungen auch im "Einsatzgebiet" notwendig seien. Nach einem
Sachverständigengutachten seien gesundheitliche
Beeinträchtigungen durch Fluglärm bei den
militärischen Tiefflügen nicht zu befürchten.
Materielle Schäden an Gebäuden seien nach einer
Untersuchung des BMVg selbst an historischen Gebäuden "nahezu"
ausgeschlossen. Deshalb konnten sich die Mitglieder des
Petitionsausschusses der Forderung des Petenten nach völliger
Einstellung des militärischen Flugbetriebs über seinem
Wohnort nicht anschließen. Doch hält der Ausschuss eine
"nachhaltige Verbesserung" des Schutzes der Bevölkerung vor
Fluglärm weiterhin für dringend erforderlich und geht
davon aus, dass sich die Bundesregierung dieses Problems annehmen
und Lösungsvorschläge unterbreiten wird..
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